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Wer sein Haus in einem Überschwemmungsgebiet baut, muss damit leben, dass er es unter Umständen nicht versichern kann. Mit dieser Forderung tritt die deutsche Versicherungswirtschaft an den Gesetzgeber heran. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wünscht sich, dass der einschlägige Paragraph 76 des Wasserhaushaltsgesetzes um eine Passage ergänzt wird, es den Versicherern „freizustellen“, für Häuser, die in hochwassergefährdeten Gebieten seit dem 1. Januar 2023 errichtet wurden, ein Angebot zu unterbreiten.
Zwar stehen viele Versicherer finanziell derzeit ausgezeichnet da. Fakt ist aber auch, dass die Häufigkeit extremer Wetterlagen zunimmt und die Zahl der Schäden durch Hagel, Sturm und eben Überflutungen stetig ansteigt. In Deutschland richtet insbesondere Starkregen hohe Schäden an.
Nach Zahlen des GDV hat er in den vergangenen 20 Jahren bundesweit für Schäden von 12,6 Milliarden Euro an Wohngebäuden gesorgt. Statistisch gesehen sei jedes zehnte Haus in den Jahren 2002 bis 2021 von Starkregen betroffen gewesen. Die Beseitigung der Folgen kostete betroffene Hausbesitzer den Angaben zufolge durchschnittlich 7600 Euro.
Viele Schäden seien vermeidbar
Viele Schäden sind nach Ansicht der Versicherungswirtschaft vermeidbar, denn immer noch wird oft in hochwassergefährdeten Bereichen gebaut. „Es ist gefährlich und gefährdend, dass in Überschwemmungsgebieten weiterhin Bauland ausgewiesen wird und neu gebaut werden darf“, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, Anja Käfer-Rohrbach.
Schon heute stehen 323.000 Gebäude in einem vorläufig gesicherten oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder in sogenannten Hochwassergefahrenflächen. Dabei handelt es sich um Wohnhäuser, gewerbliche Bauten, landwirtschaftliche oder öffentliche Gebäude. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung im Auftrag des GDV, die aufzeigt, wie viele der rund 22,4 Millionen Adressen in Deutschland in Überschwemmungsgebieten liegen.
Auf Länderebene führt dabei Sachsen mit knapp 3 Prozent Adressen in Überschwemmungsgebieten, dicht gefolgt vom benachbarten Thüringen mit 2,7 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 2 Prozent. Hier fordern die Versicherer mehr Prävention durch die öffentliche Hand.
„Obwohl die Zahlen amtlich und öffentlich bekannt sind, steht Prävention nicht auf der politischen Tagesordnung, sondern nur die Debatte um die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Naturgefahren“, kritisiert Käfer-Rohrbach. Aufgrund des Klimawandels und damit häufiger auftretenden Wetterextremen seien Schäden in Milliardenhöhe programmiert.
Auf Kreisebene ist der rheinland-pfälzische Landkreis Cochem-Zell am gefährdetsten. Hier liegen laut der Untersuchung 10,5 Prozent der Adressen in Überschwemmungsgebieten. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Gera mit 9,7 Prozent und Koblenz mit 9,1 Prozent.
Dabei bedeutet dicht am Wasser nicht zwingend Überflutungsgefahr für Gebäude. Denn die geringste Zahl der Adressen in Überflutungsgebieten findet sich in Schleswig-Holstein (0,16 Prozent), Hamburg (0,08 Prozent) und Berlin (0,04 Prozent). Auf Kreisebene etwa liegen im gewässerreichen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nur 79 Adressen in hochwassergefährdeten Gebieten.
Ganz anders ist es im rheinland-pfälzischen Kreis Ahrweiler und im Kreis Euskirchen an der Erft. Das sind Gebiete, die durch die Flutkatastrophe vor knapp drei Jahren verwüstet wurden. Quick alle zerstörten Häuser wurden an der gleichen Stelle wieder neu errichtet. „Verwaltungsentscheidungen führen daher oft zu ‚Katastrophen auf Wiedervorlage‘“, so der GDV. Das müsse sich ändern. Außerdem setzt sich der Verband für Vorsorgemaßnahmen ein, etwa den Verzicht auf Unterkellerung von Häusern.
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